FIS-Verhaltensregeln
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1. Rücksicht
auf die anderen
Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen
gefährdet oder schädigt. |
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2. Beherrschung
der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und
den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen. |
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3. Wahl
der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass
er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet. |
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4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber
immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle
seine Bewegungen genügend Raum lässt. |
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5.Pflicht
des unteren und des querenden Skifahrers
Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Skigelände
queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten
vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten. |
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6.
Verweilen auf der Abfahrt
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen
Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss
eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen. |
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7.
Aufstieg
Der aufsteigende Skifahrer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke
benutzen; er muss auch diesen bei schlechten Sichtverhältnissen
verlassen. Dasselbe gilt für den Skifahrer, der zu Fuß aufsteigt. |
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8.
Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder)
auf den Abfahrtsstrecken beachten. |
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9.
Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. |
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10.
Ausweispflicht bei Unfällen
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss
bei Unfällen seine Personalien angeben. |
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